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Ganz neu für Deutschland: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ab 1.1.2020 gültig

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29.11.2019 dem Forschungszulagengesetz (FZulG) zugestimmt. Deutschland führt damit erstmals zum 01.01.2020 eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ein.

Rings um die Neueinführung eines solchen neuen "Tatbestandes" in der Steuergesetzgebung hat es über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, ausgiebig Diskussionen und Initiativen, Enttäuschungen und Hoffnungsschimmer gegeben. Vor dem Hintergrund, dass BioM direkt oder indirekt über Verbändearbeit, Politikberatung und in unzähligen Gesprächen hierbei stark eingebunden war, mag es pathetisch und nach Eigenlob klingen, wenn man konstatiert: mit dem "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz)" wird ein neues Kapitel im Innovations-Ökosystem Deutschlands aufgeschlagen.

Gesetzgeberisch die letzten Etappen dieses langen Weges beschreibt dieser kurze Abriss:
Um den Forschungsstandort Deutschland zu stärken, hatte der Bundestag am 07.11.2019 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) beschlossen und damit eine langjährige steuerpolitische Diskussion über die Einführung eines solchen Förderinstruments zum Abschluss gebracht. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 22.05.2019 hat der Bundestag im parlamentarischen Verfahren insbesondere eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen, die nach Gesprächen mit der EU Kommission aus EU-beihilferechtlichen Gründen notwendig geworden waren. Dazu gehört insbesondere, dass die Forschungszulage nicht mehr direkt ausgezahlt, sondern im Rahmen der Steuerveranlagung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet wird. Darüber hinaus erfolgt die Förderung von Auftragsforschung nun, wie vielfach gefordert, beim Auftraggeber und nicht, wie anfangs vorgesehen, beim Auftragnehmer. (Eine ausführliche, vorläufige Darlegung zu dieser neuen Gesetzeslage, Antragsberechtigung etc., vorgenommen im November 2019 von EY für BioDeutschland e.V., findet sich hier)

Das Bundesfinanzministerium musste hierzu die Initiative zur Gesetzgebung ergreifen, und dies war der härteste Brocken der langjährigen Diskussionen, da man dort nach wie vor von Steuermindereinnahmen durch ein solches Gesetz ausgeht (derzeit von ca. 1,5 Mrd. €), wozu ein Finanzminister sehenden Auges verständlicherweise keinen großen Ansporn verspüren mag. Damit einhergeht, dass das jetzige Gesetz gleichsam mit einer gedachten "Handbremse" gestrickt ist, eine gewisse Bürokratie abverlangt und mit all diesen sehr deutsch-zurückhaltenden Vorgehensweisen noch weit hinter den Rahmenbedingungen anderer europäischer Nachbarländer zurückbleibt. Aber: Es ist ein Anfang, ein Schritt in die richtige Richtung - und nach einigen Jahren ist eine Evaluierung eingeplant, die weitere Optimierung zulassen sollte.

Für die forschungsintensive LifeScience-KMU-Landschaft ist nach unserer Auffassung eine solche Rahmensetzung gerade im Vergleich zu Nachbarländern ein wichtiger Standortfaktor.

Ein zusätzlich wichtiger Aspekt: Auch Unternehmen in der Verlustzone können profitieren. Dazu sei das BMF zitiert:

"Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die im Rahmen der nächsten Veranlagung festgesetzte Steuer, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt. Damit können auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen gefördert werden, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen. Das ist gerade auch für Unternehmen in der Wachstumsphase (z.B. Start-ups) wichtig."

Weitere Informationen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Forschung-Entwicklung/2019-11-06-Foerderung-Forschung.html

 

Über die langen Jahre der Diskussion mit der Politik über diese Thematik hat es soviele Akteure gegeben, die hierzu wichtige Beiträge geliefert haben, dass man unmöglich allen danken kann. Herauszuheben sei an dieser Stelle jedoch die frühe Einsicht des bayerischen Wirtschaftsministerium und Unterstützung in diversen Bundesratsinitiativen sowie die anhaltende Arbeit bei BioDeutschland e.V.