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Hollywood hat doch nicht recht, und das hat ausnahmsweise einmal überhaupt nichts mit Herrn Trump und Konsorten zu tun. Jedoch ist der Filmtitel „Zurück in die Zukunft“ offensichtlich eine Irreleitung, wenn wir uns die aktuelle EU-Gerichtsentscheidung zur Verwendung moderner molekularbiologischer Methoden in der Landwirtschaft ansehen: hier muss es ab jetzt wieder heißen „Zurück in die Vergangenheit“! Gentechnik bleibt weiterhin ein Teufelsding, während so hochelaborierte Dinge wie ungezielter Beschuss mit Strahlen oder zielloser Einsatz von Chemikalien zur Genomveränderung als „durch langjährige Praxis als sicher“ anzusehen gelten.
Und hier liegt der unlogische Hund der ganzen 25-jährigen Diskussion begraben, der wie ein Zombie dank EU-Gerichtsbarkeit zu neuem Leben erweckt wurde: warum betrachtet man nicht einfach das Ergebnis, unabhängig von der Technologie, die verwendet wurde – und stellt einfach nur die Sicherheitsfrage?
Der falsche Zungenschlag und die leider auch gerichtlich manifestierte Unlogik ist in dieses Thema hineingebracht worden, als man „gute“ von „böser“ Züchtung meinte trennen zu müssen – und damit den (weiteren) Aufschwung einer so genannten Bioland-Agrarwirtschaft begründete.
Ursprünglich wandte sich doch das „Bio“ eigentlich gegen die Chemie auf dem Acker, mit den Greenpeace-Kampagnen hatte man den Spaltpilz nun aber mitten durch die Biologie getrieben. Für alle, die in der Grundschule beim Thema „Mendel“ krank waren: Züchtung verändert Genome, und wer Hilfsmittel welcher Art auch immer zur gezielteren (oder auch ungezielteren) Züchtung benutzt, wendet „Gentechnik“ an. Ja, auch CRISPR ist doch Gentechnik und der Versuch diese „gezieltere Mutagenese“ der „ungezielten Mutagenese“ wie der Strahlungszüchtung hinzuzufügen, war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Man hätte es einfach vom Züchtungsergebnis her regeln sollen, um dann noch eine Unterscheidung zur innerartlichen Genomveränderung und zur artübergreifenden Genomveränderung hinzuzufügen.
Aber „gut“ oder „böse“, gefährlicher oder ungefährlicher ist vom Ansatz her keine dieser Technologien, und auch CRISPR müsste kein Einfallstor für nichtnachvollziehbare Veränderungen sein, da ja bei der Anmeldung der Sorte gefragt wird: was ist jetzt hieran anders als bisher? Eine ausgiebige Sicherheitsprüfung jeder neuen Sorte ist sowieso zwingend vorgeschrieben und DAS ist die für Verbraucher nachvollziehbar entscheidende Frage... Logik oder gar Gerechtigkeit ist aber leider in dieser Sache wohl nicht mehr zu erhoffen, insofern hat es doch etwas von Hollywood - nur ohne Happy End.
Ihr Georg Kääb
PS: Der BioM-Newsletter macht Sommerpause - im September kommen wir wieder. Wie gewohnt mit allen spannenden Themen aus der bayerischen Biotechnologie.
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