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Deutschland hat sich tatsächlich durch den Bundesratsbeschluss vom vergangenen Freitag eine gänzlich neue Kategorie in der Steuergesetzgebung genehmigt, das FZulG. Tja, leider hat das Bundesfinanzministerium keine bessere Abkürzung gefunden, obwohl die Nachbarschaft mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ eigentlich gezeigt hat, wie man sperrige Inhalte locker-flockig und lesbar verpacken bzw. umhüllen kann – aber egal, sperrig oder nicht:
Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ ist schon alleine deswegen etwas Besonderes und ein historischer Meilenstein, weil es Vergleichbares bisher in Deutschland nicht gegeben hat. Die Freude überwiegt daher auch deutlich das Stirnrunzeln, das die Ausgestaltung hervorrufen mag. Die typisch deutsche Zurückhaltung, einen solchen Wandel auch politisch zu feiern (wir warten noch auf die Talkrunden zum Thema bei Lanz-Will-Illner-Plasberg…) wie auch die bürokratische Herangehensweise mit einer Forschungszertifizierungsstelle sind ausbaufähig.
Ab 1.1.2020 aber gilt das FZulG und wir sind uns ziemlich sicher, dass diese Neuerung einen Klimawandel im ganz positiven Sinn in der deutschen Innovationslandschaft bewirken wird.
Weitere lesenswerte Geschichten wie immer in diesem Newsletter.
Ihr BioM Newsletter Team
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