Mit der Förderinitiative GO-Bio initial möchte das BMBF den Transfererfolg früher lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze steigern.
- Ziel von GO-Bio initial ist die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens – dem sogenannten „Fuzzy Front End of Innovation“ (FFE) – stattfinden, mit einer Förderung unterstützt werden.
- Ausgangspunkt der zweiphasigen Förderung sollen noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“ sein.
- Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
- Für die Sondierungsphase können im Regelfall bis zu 100 000 Euro gewährt werden (Regellaufzeit von 12 Monaten).
- Für die Machbarkeitsphase können in der Regel bei Einzelvorhaben bis zu 500 000 Euro bzw. bis zu 1 000 000 Euro bei Verbundvorhaben oder bei Einbeziehung von Forschungspartnern im Unterauftrag gewährt werden (Regellaufzeit von 24 Monaten).
- In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich (PtJ) jeweils bis spätestens zum 15. Februar 2020 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Der Projektbeginn der Sondierungsphase wird jeweils zum 1. Oktober des Einreichungsjahres angestrebt.
- Förderanträge für eine sich anschließende Machbarkeitsphase können bis zum 15. Mai des Folgejahres, erstmals also in 2021 eingereicht werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2722.html