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BMBF-Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin

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Mit der Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Als interdisziplinäres Fach verbindet die Biomedizin die Humanmedizin mit den Teilbereichen der Biowissenschaften (Biologie, Chemie etc.). Im Zentrum der Biomedizin steht die Forschung zu Ursachen von Krankheiten und deren Behandlung bzw. Prävention sowie Diagnose. Der Bedarf an innovativer biomedizinischer Forschung ist ungebrochen hoch. Weltweit bedrohen Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Volkskrankheiten das Leben vieler Menschen und verursachen zudem immense sozioökonomische Schäden. Für viele Erkrankungen existieren bis heute keine oder nur unzureichende Behandlungsmöglichkeiten. Es ist daher dringend erforderlich, auch in Zukunft intensive Anstrengungen zur Entwicklung neuer Arzneimittel zu unternehmen, da sie entscheidend zum medizinischen Fortschritt und zur Entlastung der globalen Gesundheitssysteme beitragen.

Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.

Zuwendungszweck

Die Fördermaßnahme verfolgt den Zweck, risikoreiche FuE-Projekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit öffentlichen und privaten Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, außer­universitären Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen und weiteren Partnern zu fördern. Dies schließt erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU explizit mit ein.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen.

Die Vorhaben sollen die Unternehmen dazu befähigen, ihre Positionierung am nationalen und internationalen Markt auszubauen und zu stärken.

Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt. Es gelten hierbei die Arzneimitteldefinition und Begriffsbestimmungen nach dem Arzneimittelgesetz; darunter fallen beispielsweise niedermolekulare Verbindungen („small molecules“), Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMPs: Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte) sowie Impfstoffe.

Die Entwicklung von Biosimilars ist von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool PT-Outline für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biomedizin“ auf dem Internetportal http://www.kmu-innovativ.de eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.

 

Am 05.09.2022 findet hierzu eine virtuelle Informationsveranstaltung statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf folgender Webseite: https://vdivde-it.de/de/veranstaltung/infoveranstaltung-bekanntmachung-kmui-biomedizin