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Bund etabliert „Leuchtturmwettbewerb Startup Factories“ zur Steigerung von hochinnovativen Ausgründungen

© BMWK

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierten Leuchtturmwettbewerbs "Startup Factories" sollen bis zu 10 exzellenzorientierte Projekte die Chance bekommen, hochschulübergreifende Ökosysteme mit internationaler und starker Einbindung in regionale und nationale Wertschöpfungsketten zu etablieren. Mitte Februar wurde die entsprechende Förderrichtlinie für die Konzeptphase im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Antragstellung für die Konzeptphase läuft bis zum 12. April 2024 und erfolgt durch Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Es winken unter anderem eine Förderung von max. 15 Projekten in der Konzeptphase mit je bis zu 150.000 Euro pro Projekt und einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten. In der anschließenden Projektphase mit einer Laufzeit von 5 Jahren werden 5-10 Projekte mit bis zu 10 Mio. Euro pro Projekt, ergänzt durch private Mittel in gleicher Höhe, gefördert (Antragstellung für die Projektphase bis zum 28. Februar 2025).

Die Bundesregierung will die bisherige Fördermaßnahme EXIST-Potentiale im Rahmen der Start-up-Strategie der Bundesregierung um den „Leuchtturmwettbewerb Startup Factories“ ergänzen, um die Anzahl und die Qualität wissensbasierter Ausgründungen signifikant zu steigern.

Es sollen überregionale und international sichtbarere Startup Factories als Leuchttürme etabliert werden, die

  • eine starke Anbindung an eine oder mehrere gründungsstarke Hochschulen sowie ggf. auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit hohem Innovations- und Talente-Potential aufweisen;
  • mit der Etablierung von Public Private Partnerships zur Stärkung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Quelle innovativer Technologien und deren Transfer in die wirtschaftliche Verwertung über innovative Ausgründungen beitragen;
  • unternehmerisch organisiert sind, unternehmerisch geführt werden, sich perspektivisch zu mindestens 50% aus privaten Mitteln finanzieren und ein nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell etablieren wollen;
  • von der Privatwirtschaft (mit)getragen werden und in das regionale Startup Ökosystem eingebettet sind;
  • klar Output-orientiert agieren, gemessen u.a. an der Zahl ausgegründeter und wachstumsstarker Startups und ausgebildeter Talente;
  • effiziente Transferkanäle etablieren;

Ablauf des Verfahrens

Aktivierungsphase
In der Aktivierungsphase des „Leuchtturmwettbewerbs Startup Factories“ haben drei Workshops stattgefunden, die der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. im Auftrag des BMWK und in Zusammenarbeit mit dem Projektträger Jülich durchgeführt hat. Etwa 65 Hochschulen und Verbünde aus ganz Deutschland haben an der Aktivierungsphase teilgenommen.

Die Aktivierungsworkshops hatten das Ziel, für die Anforderungen des Wettbewerbs zu sensibilisieren, den Status quo der Gründungsförderung an den teilnehmenden Hochschulen zu reflektieren und die entwickelten Konzepte für Startup Factories mit der Hilfe von Coaches weiterzuentwickeln. Neben der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch untereinander stand die Diskussion von Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und Good Practices im Vordergrund.

Die Ausgestaltung, Rahmenbedingungen und die Auswahlkriterien für die Konzept- und die Projektphase wurden nach Finalisierung und Veröffentlichung der Richtlinie Mitte Februar bekannt gegeben. Für alle Hochschulen, die das regionale Gründungsökosystem weiterentwickeln und sich für den Ansatz des Leuchtturmwettbewerbs interessieren, können hier die wichtigsten Unterlagen und Präsentationen aus den Aktivierungsworkshops eingesehen werden.

Für eine erste Orientierung sind folgende Eckpunkte mit dem Expertengremium abgestimmt worden.

Konzeptphase

•    Die Antragstellung erfolgt durch Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
•    Förderung von max. 15 Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 9 Monaten.
•    Bis zu 150.000 Euro pro Projekt
•    Begleitung durch moderierte Lern- und Experimentierräume (Transfer von Best-Practices, Vernetzung)

Projektphase

•    Die Antragstellung erfolgt durch juristische Person (Startup Factory). Antragsstellung über eine Hochschule und/oder Forschungseinrichtung nicht zulässig.
•    Förderung von 5–10 Projekten mit einer Laufzeit von 5 Jahren.
•    Bis zu 10 Mio. Euro pro Projekt, ergänzt durch private Mittel in gleicher Höhe
•    Begleitung über Vernetzungs- und Austauschformate

Die Projektphase ab 2025 steht weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt.

Diese Maßnahme stellt keine Fortführung oder einen Ersatz für das auslaufende Programm EXIST-Potentiale dar!

Weitere Informationen erhalten Sie über die exist-Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.