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Domdey begrüßt steuerliche Neuregelung des Verlustvortrags

Am 16. September teilte das Bundesfinanzministerium eine Neuregelung des Steuerrechts in Bezug auf die Möglichkeit der Verlustverrechnung bei Körperschaften mit, wodurch die Finanzierungsmöglichkeiten besonders für  Unternehmen in forschungsintensiven Branchen verbessert werden. Verlustvortäge könnennun auch bei einem Wechsel der Anteilseigner bestehen bleiben. Eine Bedingung ist, dass der seit mindestens drei Jahren bestehende Geschäftsbetrieb hierbei nicht geändert wird. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betonte die Bedeutung für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland: „Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen.“ Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sagte: „Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.

„Die Gesetzesänderung ist sehr zu begrüßen und war dringend überfällig“, kommentierte Prof. Dr. Horst Domdey, Sprecher des Bayerischen Biotechnologie Clusters. „Wie viele andere auch hat der Verband BIO Deutschland jahrelang eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital angemahnt.“

„Die Neuregelung kommt insbesondere forschungsintensiven Branchen wie der Biotechnologie zugute, die international konkurrenzfähige Investitionsbedingungen benötigen“, erklärte Domdey. „Davon profitieren gerade junge Unternehmen, die auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind.“

Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums