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Neues Wachstumschancengesetz: Mehr Innovationen durch höhere Forschungszulage

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Impulse für Wachstum und Investitionen: Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Mit dabei: der Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung mit maximaler Förderung von nun 2,5 Millionen Euro (vorher 1 Million) und einer Anhebung des Fördersatzes für KMU.

Die Bundesregierung will Deutschland modernisieren, zukunftssicher machen und die Weichen für eine klimaneutrale Wirtschaft stellen. Um Wohlstand und Stabilität auch für künftige Generationen zu erhalten, braucht Deutschland eine starke Wirtschaft.

Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. All das ist nötig, um den Standort Deutschland für die Zukunft fit zu machen.

Die wichtigsten Entlastungen im Überblick

Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Unternehmen profitieren davon beispielsweise durch:

  • den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung mit maximaler Förderung von nun 2,5 Millionen Euro (vorher 1 Million) und Anhebung des Fördersatzes für KMU
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die Einführung der E-Rechnung

Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sah ursprünglich rund 50 Einzelmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro vor.

Dieser Entwurf fand im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit. Er wurde deshalb im Wege des Vermittlungsverfahrens angepasst: Das Entlastungsvolumen wurde deutlich reduziert und unter anderem die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen.

In dieser Fassung haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz nun beschlossen.