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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Optimale Therapien durch datengetriebene Entscheidungs- und Unterstützungssysteme“

© pixabay/OsloMetX

Bei vielen Erkrankungen stellt die Wahl einer passenden Therapie die Grundlage für den weiteren Verlauf und den Erfolg der Behandlung dar. Ziel der Förderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, die Patientenversorgung durch medizintechnische Lösungen in Form von innovativen Entscheidungs- und Unterstützungssystemen zu optimieren. Dabei sollen datengetriebene Ansätze die Behandelnden in allen Stadien der Versorgungskette unterstützen, um eine bessere Heilung oder eine Reduktion von Nebenwirkungen zu erreichen.

Diese Förderziele entsprechen den Zielsetzungen des Fachprogramms Medizintechnik, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern, Innovationskraft stärken“ Forschung und Entwicklung zu innovativer Medizintechnik unterstützt.

Das Fachprogramm leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Die vorliegende Förderrichtlinie adressiert die Handlungsfelder „Patientennutzen“ sowie „Innovationstreiber“ des Fachprogramms Medizintechnik. Zugleich soll die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Medizintechnik gestärkt werden.

Zuwendungszweck

Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von Forschung und Entwicklung zu datengetriebenen Entscheidungs- und Unterstützungssystemen zur optimalen Therapiewahl, kontinuierlichen Therapiekontrolle sowie Therapieerfolgsprognosen für die medizinische Praxis. Dabei soll im Rahmen von Verbundvorhaben aus KMU, Forschungseinrichtungen und Kliniken sowohl die fachliche Expertise gebündelt als auch ein zügiger Transfer in die Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben in Form von Verbundprojekten von Forschungsinstitutionen, klinischen Einrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen zur Erforschung und Entwicklung von Entscheidungs- und Unterstützungssystemen für die medizinische Praxis.

Die Förderprojekte sollen einen belegbaren medizinischen Bedarf adressieren, indem sie einen erheblichen Fortschritt bei der Wahl der richtigen Behandlung oder einer kontinuierlichen Therapieoptimierung zum Ziel haben. Für einen beschleunigten Transfer von Forschungsinnovationen in die breite Gesundheitsversorgung sind die industriellen Partner angehalten, die Ergebnisse nach Projektende zügig in ein zertifiziertes Medizinprodukt zu überführen.

In bestimmten Fachgebieten wie beispielsweise der Radiologie zeigen sich durch KI-Anwendungen bereits erhebliche Fortschritte bei der Entscheidungsunterstützung. Angesichts des generell weiterhin hohen Bedarfs können sich zu fördernde Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf sämtliche Bereiche der medizinischen Versorgung erstrecken.

Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein.

Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte).

Weitere, detaillierte Informationen zu den Förderungsbedingungen erhalten Sie hier: Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger